Bootshaus- und Zeltplatzordnung des
Frankenberger Kanu-Club e. V.
Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
um ein freundliches Miteinander auf unserer Sportanlage zu gewährleisten, haben wir diese Ordnung überarbeitet und bitten euch,
sich daran zu halten.
§ 1
Das Bootshaus und der Zeltplatz stehen allen Mitgliedern des FKC zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen Boots-, Zelt- und/oder Wohnwagenstellplatz besteht nur, soweit freie Plätze verfügbar sind. Die Vergabe von Wohnwagenstellplätzen erfolgt in der Reihenfolge der Antragsliste, die vom Vorstand geführt wird. Die Kündigung von Wohnwagen- und Bootsplätzen hat schriftlich, oder per E-Mail, spätestens 4 Wochen vor Jahresende an den Vorstand zu erfolgen. Eine fristgerechte Kündigung wird vom geschäftsführenden Vorstand bestätigt.
§ 2
Die Boots-, Zelt- und Wohnwagenstellplätze dürfen nur nach Zuweisung durch den Bootshauswart belegt werden. Jeder Bootsplatz ist mit einer Nummer versehen. Bei Belegung müssen der Name, die Anschrift und die Tel.-Nr. des Inhabers am Bootsplatz vorhanden sein. Für die Umlagerung von Booten ist ebenfalls die Zustimmung des Bootshauswartes erforderlich. Der Bootshauswart ist verpflichtet, den geschäftsführenden Vorstand von den im Bootshaus erfolgten Umstellungen und Umlagerungen zu unterrichten. Boots- und Campingzubehör, welches in den Booten keinen Platz findet, darf auf dem Dachboden nicht gelagert werden.
Jegliche Änderungen auf dem Vereinsgelände müssen vom Vorstand genehmigt werden!
§ 3
Werden Wohnwagenstellplätze ein Jahr nicht genutzt, können diese im zweiten Jahr vom Vorstand neu vergeben werden. Die Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur gestattet, wenn dies vom Inhaber beim Vorstand beantragt und entsprechend genehmigt wird. Das reine Abstellen des Wohnwagens auf dem Vereinsgelände ist nicht gestattet. Zelte die länger als zwei Wochen auf dem Platz stehen, müssen umgesetzt werden.
§ 4
Offenes Feuer ist in der Nähe des Bootshauses verboten. Lagerfeuer sind nicht gestattet.
Die Teilnahme an Veranstaltungen auf dem Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Verein und seine Helfer haften nicht für Personen- oder Sachschäden. Ebenso haftet der Club nicht für Schäden oder Verluste die den Mitgliedern an ihren im Bootshaus und auf dem Zeltplatz befindlichen privaten Gegenständen entstehen.
Nachtruhe besteht von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Ausnahmen gelten bei besonderen Veranstaltungen.
§ 5
Für die Sauberkeit und Ordnung des Bootshauses, der Toiletten und des Zeltplatzes ist jeder Nutzer verantwortlich. Die Räume sind sauber und aufgeräumt zu halten
und vor dem Verlassen auszukehren bzw. zu putzen. Anfallender Abfall ist in den blauen Säcken zu sammeln und mitzunehmen. Eine Entsorgungsmöglichkeit ist die Abgabe auf dem „Bauhof“ in
Vöhl.
Das Mobiliar, sowie die clubeigenen Geräte und Werkzeuge sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch sofort wieder an ihren Platz zu bringen.
Der Rasen des Zeltplatzes ist regelmäßig von den Dauercampern zu mähen. Hunde dürfen nicht mit in das Bootshaus genommen werden. Sie sind auf dem Zeltplatz an der Leine zu führen. Exkremente sind von den Hundebesitzern sofort zu entfernen.
§ 6
Jedes Mitglied ist verpflichtet beim Verlassen der Vereinseinrichtungen alle Türen, Fenster und Luken sorgfältig zu verschließen, jedes Licht zu löschen und das Wasser abzustellen.
Für Schäden wird der Schadensverursacher zur Verantwortung gezogen. Schäden sind sofort beim Bootshauswart anzuzeigen. Die Telefonnummer befindet sich im Bootshaus beim „Übernachtungsbuch“.
§ 7
Jedes Mitglied und jeder Gast (Mitglieder sind berechtigt Gäste mitzubringen), welches/r im Bootshaus oder auf dem Zeltplatz übernachtet, ist verpflichtet, sofort bei Ankunft sich und seine Gäste in das, im Bootshaus ausliegende, „Übernachtungsbuch“ einzutragen. Als Gäste gelten alle Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind. Für das Verhalten der Gäste ist das einladende Mitglied verantwortlich. Reservierungen sind in Abstimmung mit dem Bootshauswart möglich.
§ 8
Eine Liste der vereinseigenen Boote befindet sich im Bootshaus. Jedes Mitglied, welches sich ein vereinseigenes Boot ausleiht, überzeugt sich vorher, ob im „Fahrtenbuch“ das auszuleihende Boot schon reserviert ist. Falls keine Reservierung vorliegt, trägt sich das Mitglied mit dem Entleihdatum, dem Zielort und dem Rückgabedatum in das ausliegende „Fahrtenbuch“ vor Fahrtantritt ein. Nach der Benutzung des Bootes ist dieses zu reinigen. Evtl. Beschädigungen sind ins „Fahrtenbuch“ einzutragen und zu melden. Möchte ein Mitglied ein vereinseigenes Boot über mehrere Tage benutzen, so ist die Zustimmung des Wanderwartes erforderlich. Die Telefonnummern befinden sich im Bootshaus beim „Übernachtungsbuch“. Die Benutzung eines nicht vereinseigenen Bootes oder Zubehörs ist nur mit Genehmigung des Eigentümers zulässig. Die Bootsanhänger können in Abstimmung mit dem Vorstand ausgeliehen werden.
§ 9
Das Übernachten im Bootshaus oder auf dem Zeltplatz ist gebührenpflichtig. Die entsprechenden Gebühren sind dem Aushang im Bootshaus zu entnehmen. Gruppenübernachtungen müssen vorher beim Bootshauswart angemeldet werden. Die Gebühren hat das Mitglied, welches die Gäste einlädt, von diesen einzuziehen, im „Übernachtungsbuch“ zu vermerken, und an den Bootshaus- oder Kassenwart, notfalls an ein anderes Mitglied des Vorstandes abzuführen.
§ 10
Seit dem 01.10.2007 gilt in Hessen das Nichtraucherschutzgesetz, welches unter anderem in öffentlichen Gebäuden und Sportanlagen ein Rauchverbot vorsieht. Daher gilt das gesetzliche Rauchverbot auch für das Bootshaus.
§ 11
Diese Bootshausordnung hat auch für den Bootsraum im Parkhaus „Bremer Straße“ in Frankenberg Gültigkeit.
Bei Verstößen gegen diese Ordnung ist der Vorstand berechtigt, Gelände- und/oder Hausverbot auszusprechen.
Frankenberg, den 18. März 2015 gez. der Vorstand